1. Buchung und Vertragsschluss
Mit seiner schriftlichen Buchung bietet der Vertragspartner, im Folgenden Auftraggeber genannt, den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Mit der Buchung erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Serviceleistung von Frankfurter-Stadtevents per E-Mail bestätigt wird.
2. Zahlung
Die Bezahlung der Serviceleistung erfolgt vor Antritt der Führung per Bankeinzug oder Kreditkartenzahlung ohne jeden Abzug, es sei denn andere verbindliche Vereinbarungen wurden zwischen Frankfurter-Stadtevents und Auftraggeber einvernehmlich getroffen.
3. Leistungsänderungen und Leistungsbeschreibung
Der Umfang der vertraglichen Serviceleistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung via E-Mail von Frankfurter-Stadtevents. Zusätzliche Leistungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Frankfurter-Stadtevents.
Das Wegfallen einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht von Frankfurter-Stadtevents zu vertreten sind. Ist der Wegfall einzelner Leistungen durch Frankfurter-Stadtevents zu vertreten, so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen. Frankfurter-Stadtevents ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Frankfurter-Stadtevents dem Auftraggeber eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4. Rücktritt durch den Auftraggeber
Bis zu 72 Stunden vor dem Termin kann die Teilnahme durch den Auftraggeber mit Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 5 Euro per E-Mail oder Fax storniert werden. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung mindestens 72 Stunden vor dem Termin bei Frankfurter-Stadtevents. Alle Stornierungen die nach Ablauf der 72-Stunden-Frist eingehen, müssen vom Auftraggeber voll gezahlt werden. Allerdings kann die Teilnahme jederzeit auf dritte Personen übertragen werden.
Im Detail
bis zu 72 Stunden vor Termin: 5 € Bearbeitungsgebühr pro Person
ab 72 Stunden vor Termin: 100 % des Vertragsgesamtpreises pro Person
5. Rücktritt und Kündigung von Frankfurter-Stadtevents als Unternehmer
Der Unternehmer kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
- Aufgrund Einwirkung höherer Gewalt.
- Aufgrund von Straßensperrungen, z. B. bei öffentlichen Veranstaltungen und Straßenfesten.
- Wegen plötzlicher Krankheit eines Stadtführers (in diesem Fall wird sich Frankfurter-Stadtevents nach Möglichkeit um Ersatz kümmern). Darüber wird der Auftraggeber unverzüglich unterrichtet.
- Wenn der Auftraggeber oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden die Durchführung der Führung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stören oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
- Wenn der Auftraggeber die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
- Wegen unzureichender Teilnehmerzahl. Der Termin kann in diesem Fall bis zu 72 Stunden vor Beginn via E-Mail abgesagt werden.
Die Teilnahmegebühr wird dem Auftraggeber (außer bei einer Vertragskündigung gemäß Punkt 4 oder 5) voll und unverzüglich erstattet.
6. Preise und Leistungen
Die im Angebot angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht anders angegeben. Sie gelten pro Person.
7. Kinder
Bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres können Kinder kostenfrei an den Führungen teilnehmen, jedoch sind sie von jeglichen Gastroleistungen ausgeschlossen. Ab dem 9. Lebensjahr sind Kinder in jedem Fall zahlungspflichtig. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Führungen für Kinder geeignet sind. Bitte erfragen Sie die Eignung der jeweiligen Führung vor Ihrer Buchung. Ausgenommen von dieser Regelung sind die explizit ausgewiesenen Führungen für Kinder.
8. Sonderbuchungen
Nach erteilter Auftragsbestätigung seitens des Kunden, kann die Sonderführung mit folgenden Ausfallgebühren storniert werden:
- Ab Buchung und bis 14 Tage vor dem vereinbartem Termin werden 25% des Nettoauftragvolumens fällig
- Bis 48 Stunden vor dem vereinbartem Termin werden 50% des Nettoauftragvolumens fällig
- Ab 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin muss der gesamte Betrag entrichtet werden
9. Haftung
Frankfurter-Stadtevents haftet als Unternehmer für die gewissenhafte Vorbereitung der gebuchten Serviceleistung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Frankfurter-Stadtevents haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Anbieter vermittelt werden (z. B. Bahn-, Bus- oder Taxifahrten, Eintritt zu kostenpflichtigen Einrichtungen, Restaurantbesuche etc.), und andere, die in der Serviceleistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, und auch nicht für Schäden aus solchen Fremdleistungen.
Für Schäden, die nicht Leben, Körper oder die Gesundheit betreffen, haftet Frankfurter-Stadtevents nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
10. Datenschutz
Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung des Vertrages notwendig sind. Diese und unsere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet. Der weiteren Nutzung Ihrer persönlichen Daten zu internen Werbezwecken des JOURNAL FRANKFURT können Sie jederzeit durch Mitteilung an Presse Verlagsgesellschaft mbH, Frankfurter Stadtevents, Ludwigstraße 33-37, 60327 Frankfurt widersprechen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir die weitere Zusendung von Werbemitteln des JOURNAL FRANKFURT unverzüglich einstellen und/oder Ihre Daten nicht mehr für Werbezwecke verwenden. Ihre schutzwürdigen Belange werden dabei von uns berücksichtigt. Datenübermittlung an staatliche Stellen oder Behörden erfolgen nur im Rahmen gültiger Rechtsvorschriften.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.