Die Veranstaltung
Mit dem
Amtsantritt Ludwig Landmanns als Bürgermeister 1924 entstand im
Zusammengehen mit Ernst May das größte
Siedlungsprojekt, dass Frankfurt bis dato in Angriff nahm. Dabei sticht die Siedlung Bornheimer Hang aus der Masse der May-Siedlungen heraus mit den
Spitzgiebel-Dächern. Aufgrund industriell
vorgefertigter Bauteile konnten in vier Jahren ganze 1234 Wohnungen fertig gestellt werden, dazu kommen neben
Wohnblocks auch Reihenhäuser. Gebaut wurde für das
Lebensminimum und dabei konnten die alten überkommenen Bauformen keine Rolle mehr spielen. Die neuen Siedlungen wurden
genossenschaftlich organisiert und so konnten Wäschereien, Siedlungsradio und die Kinderbetreuung
zentral geregelt werden. Ein Begriff ist heute noch weithin bekannt: die Frankfurter Küche – eine der ersten
Einbauküchen, die wegen ihrer guten Anordnung perfekt funktionierte. Bei dem
Rundgang wird die Siedlung Bornheimer Hang als
größte der Frankfurter Siedlungen vorgestellt. Zu der Siedlung gehört auch die Heilig-Kreuz-Kirche des
Kirchenbaumeisters Martin Weber , auch „Hangkrone“ genannt, da die Kirche von unterhalb des Hangs gesehen die Siedlung „krönt“. Außerdem ist sie das
Zentrum für christliche
Meditation, nicht umsonst wurde ihr Standort so gewählt, denn so liegt sie direkt in der Mitte des
Blickfeldes eines jeden der den Bornheimer Hang erklimmt. Auf unsere Führung können Sie die vier
symbolischen geflügelten Tierfiguren an der Außenwand entdecken. Mit dem städtischen
Jugendhaus an der an der Ecke Ortenberger Straße, Charles-Hallgarten-Schule und der Ladenzeile am Ernst-May-Platz fehlte es an nichts. Also kommen Sie mit uns in eine Zeit, in der
Stadtplaner und Architekten das Stadtbild geprägt haben und es zu dem gemacht haben wie wir es heute kennen.
Infos
Dauer: ca. 2 Stunden
Treffpunkt: 15 Minuten vor Führungsbeginn an der Kreuzung Saalburgstraße / Bergerstraße (Verkehrsverbindung U4, Station Bornheim Mitte), Frankfurt
Endpunkt: Berger Straße / Hoher Brunnen, Frankfurt
Rollstuhl- und/oder Kinderwagengerecht: Nein
Mindestalter: keine Altersbegrenzung