Mit seiner Philosophie hatte er erst wenig Erfolg. Vor allem seine Feststellung, dass der Mensch weniger von seiner Vernunft gesteuert wäre, als vielmehr von seinen Trieben. Als er 1833 nach Frankfurt zog, hatte er sich die Stadt sehr bewusst ausgesucht, ihre Vorteile hatte er genau aufgelistet. Sie bildete für ihn den Mittelpunkt von Europa. Erleben Sie eine spannende Führung mit Dr. Lothar Voigt & lernen Sie den Buddha Frankfurts besser kennen.
Die Veranstaltung
Die Führung beginnt in der Obermainanlage, beim dortigen
Schopenhauer-Denkmal. Die Stadt war sich der großen Bedeutung des
Philosophen schon bewusst. Es geht weiter zum Literaturhaus, dem Standort der alten Frankfurter
Stadtbibliothek, die für ihn eine große Bedeutung besaß. Vom Main her blicken wir auf den Standort seines ehemaligen Wohnhauses. In seiner Wohnung hatte er eine goldene Buddha Statue so positioniert, dass sie genau auf die andere Seite des Mains
blickte, wo ein Gegner von ihm agierte, der Pastor Kalb, der von der Kanzel „gekeucht“ habe, dass nun „gar der Buddhaismus eingeführt werde in christlichen Landen.“ Unter der Alten Brücke geht es durch, auf der die von Schopenhauer verabscheuten 1848 Revolutionäre schießend den Aufstand probten. Über den
Römerberg bewegen wir uns dann zum
Rossmarkt, dort befand sich im 19. Jahrhundert die „Casino Gesellschaft“, in der Schopenhauer Mitglied war und englische Zeitungen lesen konnte. Aber auch der „Englische Hof“ befand sich hier, eine berühmte Gaststätte, in der Schopenhauer sein
Mittagsessen zu sich nahm. Hier hielt er allerdings auch „Hof“ und empfing Menschen aus der zunehmenden Zahl seiner Anhänger. Es sind so einige Anekdoten, die von seinem Aufenthalt dort berichtet werden. Begeben Sie sich gemeinsam mit Dr. Lothar Voigt auf eine spannende Zeitreise zu einer der wichtigsten Persönlichkeiten der
Mainmetropole.
Infos
Dauer: ca. 2 Stunden
Treffpunkt: 15 Minuten vor Führungsbeginn vor dem Literaturhaus, Schöne Aussicht 2, 60311 Frankfurt
Endpunkt: Goetheplatz
Rollstuhl- und/oder Kinderwagengerecht: Nein
Mindestalter: keine Altersbegrenzung